Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

                                                                                                                   

Der Zweckverband Gruppenklärwerk Talhausen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Zweckverbandes Talhausen www.zweckverband-talhausen.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

     

    Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

     

  2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei, werden jedoch Zug um Zug barrierefrei gestaltet:
 

 

Der Zweckverband Talhausen arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten. 

 

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
     

 

  1. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Die Verbandsverwaltung befindet sich im Rathaus Markgröningen, Marktplatz 1, 71706 Markgröningen, Telefon 07145/13-0 
    Per E-Mail erreichen Sie die Verbandsverwaltung unter

 

  1. Schlichtungsverfahren 


    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.