Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Der Zweckverband Gruppenklärwerk Talhausen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Zweckverbandes Talhausen www.zweckverband-talhausen.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei, werden jedoch Zug um Zug barrierefrei gestaltet:
Teile der Texte, die vor dem 04.03.2025 erfasst wurden. Sie werden zeitnah überarbeitet und anschließend in verständlicher (leichter) Sprache verfasst.
Eine Vorlesefunktion (Screenreader) ist noch nicht eingerichtet.
PDF-Dokumente und Broschüren wurden noch nicht barrierefrei umgewandelt.
Der Zweckverband Talhausen arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Stadtverwaltung Markgröningen, gem. §4 Abs.2 S.1 L-BGG.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

